Mitglied werden.
Mitgestalten.
Mitentscheiden.

Du studierst Jura oder hast es studiert und willst, dass es die Nächsten leichter haben? Dann ist hier dein Platz. Mitglied wirst du in wenigen Minuten. Mitgestalten kannst du ab dem ersten Tag.

Direkt zum Antrag

Beitrag
12 € im Jahrin zwei Raten zu je 6 €, jeweils zum 1. Januar und 1. Juli
Aufnahmegebühr
5 €einmalig, fällig mit dem ersten Beitrag
Entscheidung
21 Tageso lange braucht der Vorstand höchstens für deinen Antrag
Bindung
KeineAustritt jederzeit zum Ende des folgenden Monats

Was du bekommst.
Was du mitbringst.

Mentoring & Buddys

Jemand, der den Weg schon kennt.

Erstsemester bekommen eine Person aus einem höheren Semester an die Seite: für Fragen zu Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften, Datenbanken, Bibliothek und für alles, was man sich sonst nicht zu fragen traut.

Lernen & Material

Wissen, das wir teilen statt hüten.

Prüfungsschemata, Karteikarten und eine Klausurensammlung für Mitglieder, Lerngruppen über Semester hinweg, Workshops zu Hausarbeit und Klausur, Crashkurse vor den Prüfungen.

Netzwerk & Praxis

Türen, die sich sonst nicht öffnen.

Gastvorträge, Begegnungen mit Menschen aus Kanzleien, Justiz und Wissenschaft, Kontakte für Praktika und Nebenjobs, Moot Courts als Vereinsteam. Kontakte kann man nicht lernen. Aber teilen.

Mitbestimmung

Deine Stimme zählt. Wörtlich.

Als ordentliches Mitglied wählst du den Vorstand, stimmst über Satzung und Beiträge ab, kannst Anträge stellen, Arbeitsgruppen anstoßen und selbst für den Vorstand kandidieren.

Welche Mitgliedschaft
passt zu dir?

Ordentliche Mitgliedschaft

Für Jura-Studierende und die, die es waren.

Du bist volljährig und absolvierst zumindest einen Teil deiner akademischen Ausbildung in den Rechtswissenschaften, oder hast das getan. Egal an welcher Hochschule, egal in welchem Semester, egal ob Staatsexamen, Bachelor, Master oder Referendariat.

  • Volles Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung
  • Zugang zu allen Angeboten und Veranstaltungen
  • 12 € im Jahr, 5 € Aufnahmegebühr

Fördermitgliedschaft

Für alle, die uns tragen wollen.

Für volljährige Personen und für Organisationen, die den Verein dauerhaft ideell oder materiell unterstützen möchten: Ehemalige, Anwältinnen und Anwälte, Kanzleien, Initiativen, Stiftungen.

  • Teilnahmerecht an Mitgliederversammlungen, kein Stimmrecht
  • Teilnahme an Vereinsveranstaltungen
  • 12 € im Jahr, 5 € Aufnahmegebühr. Wer mehr geben möchte, kann das jederzeit.

Ehrenmitgliedschaft

Für besondere Verdienste.

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung ernannt. Sie haben alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds und sind von Beiträgen befreit. Beantragen kann man sie nicht, verdienen schon.

So läuft es ab.

  1. Antrag stellen

    Mit dem Formular unten, formlos per E-Mail oder auf Papier. Was wir brauchen: deine Angaben zur Person und die Erklärung, dass du Satzung und Beitragsordnung anerkennst.

  2. Der Vorstand entscheidet

    Innerhalb von 21 Kalendertagen nach Zugang. Hörst du in dieser Zeit nichts, hak nach: Laut Satzung gilt ein Antrag ohne Entscheidung als nicht angenommen. Das soll nicht passieren, aber wir sagen es lieber.

  3. Aufnahmebestätigung

    Du bekommst die Bestätigung per E-Mail. Ab diesem Moment bist du Mitglied. In der Bestätigung stehen dein erster Beitrag, die Fälligkeit und die nächsten Schritte.

  4. Beitrag und Ankommen

    Anteiliger erster Halbjahresbeitrag und Aufnahmegebühr werden 14 Tage nach Aufnahme fällig, danach jeweils zum 1. Januar und 1. Juli. Und du bekommst Zugang zu unseren Kanälen.

Beiträge,
ehrlich gerechnet.

Kontoinhaber
Farham Moazipoor TehraniVorsitzender Geschäftsführer, Konto treuhänderisch für den Verein
IBAN
DE13 5002 4024 0034 8245 01
BIC
DEFFDEFFXXX
Bank
C24 Bank
Verwendungszweck
Vor- und Nachname, „Mitgliedsbeitrag“

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, also einen Euro im Monat. Er wird halbjährlich zu je 6 Euro fällig, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Dazu kommt einmalig eine Aufnahmegebühr von 5 Euro. Wer im Laufe eines Halbjahres eintritt, zahlt den ersten Beitrag anteilig ab dem Eintrittsmonat.

Der erste Beitrag und die Aufnahmegebühr werden 14 Tage nach der Aufnahme fällig. Bis unser SEPA-Lastschriftverfahren eingerichtet ist, überweist du selbst auf das oben genannte Konto; das Lastschriftmandat, zu dem die Satzung alle Mitglieder verpflichtet, reichen wir dann nach. Mahngebühren erheben wir nicht.

Jeder Euro fließt ausschließlich in die Satzungszwecke. Niemand im Verein verdient an Beiträgen: Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und zahlt selbst den doppelten Beitrag.

Dein Antrag.

Ausfüllen und absenden: Dein Antrag geht verschlüsselt direkt an den Vorstand, du erhältst sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Lieber auf Papier? Dann drucke den Antrag aus, unterschreibe ihn und schicke ihn eingescannt an kontakt@mijus.de oder per Post.

Art der Mitgliedschaft
Angaben zur Person
Ich beantrage die Mitgliedschaft
Studium

Hast du Fragen?

Ich studiere an einer anderen Hochschule als in Hamburg.

Kein Problem. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg, offen ist er für Jura-Studierende in ganz Deutschland. Die Mitgliederversammlung findet in Präsenz und virtuell zugleich statt, damit alle mitentscheiden können.

Ich habe das Studium schon abgeschlossen.

Dann bist du genau die Person, die Erstsemester brauchen. Als ordentliches Mitglied bist du weiter willkommen; wer eher im Hintergrund unterstützen möchte, wählt die Fördermitgliedschaft.

Wir sind eine Kanzlei oder Organisation.

Als Fördermitglied unterstützt ihr den Verein dauerhaft. Wenn ihr darüber hinaus zusammenarbeiten wollt, etwa mit Vorträgen, Praktikumsplätzen oder Räumen, schreibt uns direkt an kontakt@mijus.de.

Wie trete ich wieder aus?

Mit einer kurzen E-Mail oder einem Brief an den Vorstand. Der Austritt wird zum Ende des folgenden Monats wirksam. Keine Fristenfalle, kein Formular.

Wo kann ich die Satzung lesen?

Im Wortlaut unter Satzung & Ordnungen, dort auch die Beitragsordnung und beide Texte als PDF.

Was ist, wenn ich mir den Beitrag nicht leisten kann?

Der Beitrag soll niemanden abhalten. In Ausnahmefällen, besonders in Härtefällen, kann der Vorstand die Zahlung des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr auf Antrag erlassen, aussetzen oder stunden (§ 5.3 der Satzung). Am einfachsten kreuzt du das entsprechende Feld im Antragsformular an und schreibst zwei Sätze zur Begründung. Auch später ist das jederzeit formlos per E-Mail möglich. Solche Anträge behandeln wir vertraulich, sie bleiben im Vorstand.