Unterstützen.
Mitwirken.
Weitergeben.

MIJUS verfolgt nach seiner Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke und wird ehrenamtlich geführt. Jeder Euro und jede Stunde kommt den Satzungszwecken zugute: Bildung und Studentenhilfe, Wissenschaft, Völkerverständigung, Hilfe für Verfolgte. Hier steht, wie Sie beitragen können.

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Status
EingetragenAmtsgericht Hamburg, VR 26436, ehrenamtlich geführt
Spenden
Freiwilligohne Gegenleistung, Bestätigung des Eingangs auf Wunsch
Mittelverwendung
Satzungszweckekein Mitglied erhält Zuwendungen, der Vorstand arbeitet ehrenamtlich
Kontrolle
Kassenprüfungjährlich, mit Bericht an die Mitgliederversammlung

Spenden.

Mit Ihrer Spende finanzieren wir, was ein Verein im ersten Jahr braucht und was Studierende direkt erreicht: Lehrmaterial und Lernraum, Workshops und Gastvorträge, das Mentoring-Programm für Erstsemester sowie Fahrt- und Teilnahmekosten für Mitglieder, die sich Moot Courts, Exkursionen oder Tagungen sonst nicht leisten könnten.

Bestätigung Ihrer Spende

Der Verein ist seit dem 7. Oktober 2026 im Vereinsregister eingetragen. Über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist noch nicht entschieden. Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster, mit denen Sie eine Spende steuerlich geltend machen können, stellen wir deshalb erst aus, wenn der Bescheid vorliegt. Soweit es dann zulässig ist, holen wir sie auf Wunsch auch für frühere Spenden nach. Bis dahin bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Spende auf Wunsch formlos, ohne steuerliche Wirkung. Nennen Sie dafür im Verwendungszweck oder per E-Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift.

Zweckgebunden oder frei

Sie können Ihre Spende einem Vorhaben widmen, etwa dem Mentoring-Programm oder dem Lehrmaterial. Ohne Angabe setzen wir sie dort ein, wo sie am meisten bewirkt. Über die Verwendung berichten wir der Mitgliederversammlung und auf Anfrage auch Ihnen.

Kontoinhaber
Farham Moazipoor TehraniVorsitzender Geschäftsführer, Konto treuhänderisch für den Verein
IBAN
DE13 5002 4024 0034 8245 01
BIC
DEFFDEFFXXX
Bank
C24 Bank
Verwendungszweck
Spende, Ihr NameFür eine Bestätigung bitte zusätzlich Ihre Anschrift angeben oder per E-Mail mitteilen.

Spenden sind freiwillig und begründen keine Gegenleistung. Bei Fragen zur Spende oder zur Bestätigung: kontakt@mijus.de.

Weitere Wege,
uns zu tragen.

Geld ist eine Möglichkeit. Zeit, Wissen und Räume sind in einem jungen Verein oft mehr wert.

Fördermitgliedschaft

Dauerhaft verbunden.

Für Personen und Organisationen, die den Verein ideell oder materiell fördern möchten: 12 Euro im Jahr, Teilnahmerecht an Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen, regelmäßige Berichte aus der Vereinsarbeit.

Fördermitglied werden

Zeit & Erfahrung

Was Sie wissen, fehlt jemandem.

Ehemalige, Referendarinnen und Referendare, Anwältinnen und Anwälte: als Mentorin oder Mentor, mit einem Vortrag oder Workshop, mit Klausuren und Lernmaterial, die Sie teilen möchten.

Mitwirken

Sachmittel & Räume

Bücher, Technik, ein Seminarraum.

Lehrbücher und Kommentare, gebraucht oder neu, Technik für Veranstaltungen, Räume für Lerngruppen und Workshops, Druckkosten für Material. Sachspenden bestätigen wir ebenso wie Geldspenden.

Angebot machen

Als Organisation

Kanzlei, Hochschule, Stiftung.

Für Institutionen gibt es die Kooperation: Veranstaltungs-, Praxis- und Projektpartnerschaften mit klaren Absprachen und Sichtbarkeit auf www.mijus.de.

Zur Kooperation

Transparenz.

Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden; kein Mitglied erhält Zuwendungen aus Vereinsmitteln, ausgenommen nachgewiesene Auslagen (§ 2.4 der Satzung). Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und zahlt selbst den doppelten Mitgliedsbeitrag.

Buchführung und Vermögensverwaltung liegen beim Geschäftsführenden Ausschuss. Ein Kassenprüfer prüft am Ende jedes Geschäftsjahres, ob die Mittel satzungsgemäß verwendet wurden, und berichtet der Mitgliederversammlung (§ 10.2 der Satzung). Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung Haushaltsplan, Jahresabschluss und Jahresbericht vor.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung der Bildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 11.3 der Satzung). Den vollständigen Wortlaut finden Sie unter Satzung & Ordnungen.

Was trägt,
steht nicht im Gesetz.

Rückhalt entsteht durch Menschen, die ihn geben. Danke, dass Sie dazugehören.